Sobald steuerlich relevante Unterlagen digital verarbeitet, empfangen oder archiviert werden – zum Beispiel durch digitale Buchführung oder den Einsatz von Softwarelösungen – ist eine Verfahrensdokumentation nach den GoBD verpflichtend. Wir unterstützen dich bei der Einführung und Erstellung in deinem Betrieb.
Gestalte deine Abläufe zukunftssicher und profitiere von nachhaltigen Lösungen.
Unser Team bringt nicht nur Fachwissen mit, sondern auch die Fähigkeit, sich in deine Situation hineinzuversetzen und gemeinsam optimale Lösungen für dich und dein Unternehmen auszuarbeiten.
Da kommt Freude auf!
Mit Herzblut gehen wir die Optimierung Deiner Finanzbuchhaltung an. Der schönste Lohn für unser Tun? Begeisterte Kunden wie diese…
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Ja. Änderungen in deinen Prozessen, Systemen oder Zuständigkeiten müssen dokumentiert werden. Wir helfen dir bei der jährlichen Aktualisierung deiner Verfahrensdokumentation – so bleibt deine Dokumentation immer aktuell und langfristig rechtssicher.
Ja. Ein Experte kennt die Anforderungen der GoBD, des HGB und des BMF-Schreibens und sorgt für eine prüfungssichere Dokumentation. Du sparst Zeit, erhältst individuelle Beratung und vermeidest Risiken, die bei fehlerhaften oder unvollständigen Dokumentationen entstehen können.
Sie beschreibt deine IT-Systeme, Abläufe, Verantwortlichkeiten und die Art der Datenverarbeitung. Dazu gehören z. B. die Belegablage, Zugriffsrechte, eingesetzte Software und das Vorgehen bei Änderungen. Wir helfen dir, das verständlich und prüfungssicher zu dokumentieren.
Die Verfahrensdokumentation ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald digitale Systeme in der Buchführung genutzt werden. Sie zeigt, wie Daten verarbeitet, gespeichert und gesichert werden, damit Betriebsprüfer alles nachvollziehen können. Ohne sie können bei Prüfungen Schätzungen drohen und im schlimmsten Fall kann es zur Verwerfung der Buchführung kommen.